Ab dem 16.12.2020 wurden weder Versäumnis- noch Mahngebühren berechnet. Davor entstandene Gebühren sind rechtmäßig und müssen erst bezahlt werden, wenn die Bibliothek wieder geöffnet hat.
Aktualisierte Corona-Informationen
Welche Säumnisgebühren könnten während der Schließzeit entstanden sein?
Kann ich mein Sepa-Lastschriftmandat auf Grund der Schließung der Bibliothek früher kündigen?
Wir bedauern die coronabedingte Schließung aller Bibliotheken sehr. Eine Verkürzung der Frist für die Kündigung des SEPA-Lastschriftmandats ist nicht möglich.
Wird die Schließzeit auf meine Jahresgebühr angerechnet?
Die vorübergehende Schließung der Bibliotheken bedingt weder einen Anspruch auf eine vorzeitige Lösung des Vertrags mit Rückerstattung einer anteiligen Jahresgebühr noch eine außerordentliche Kündigung oder Verlängerung des Nutzungszeitraumes. Die Gebührenpflicht besteht ununterbrochen fort. Alle unsere digitalen Angebote stehen weiterhin zur Verfügung, unsere Beratung erfolgte telefonisch und per Mail.
Was passiert mit meiner Vormerkung?
Bereits ausgelöste Vormerkungen und Bestellungen bleiben erhalten. Die Bereitstellung der Medien erfolgt jedoch erst ab Wiedereröffnung und steht zwei Wochen für Sie bereit.
Kann ich während der Schließzeit etwas vorbestellen?
Vorbestellungen von Medien (Bücher, CDs, DVDs, ... ) sind während der Schließzeit nicht möglich.