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Zentralbibliothek

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Zentralbibliothek im Kulturbetrieb DAStietz
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20.10.2021
Kategorien: Wir informieren

Was will die Kampagne „Fair lesen“?

In einem Beitrag der Tagesschau über die Eröffnung der Frankfurter Buchmesse, hatte die Vorsteherin des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels Karin Schmidt-Friderichs ein weißes Shirt mit der Aufschrift "fair lesen" an. Was hat es damit auf sich?

In einem offenen Brief wendet sich ein Bündnis aus 185 Autorinnen und Autoren, Verlagen und Buchhandlungen gegen die staatlich »erzwungene Online-Ausleihe zu Niedrigpreis-Bedingungen«. Der Brief erschien als doppelseitige Anzeigen in den Wochenendausgaben der »Süddeutschen Zeitung« und der »Frankfurter Allgemeinen Zeitung« (16./17. Oktober 2021).

Hier sind die Argumente des Deutschen Bibliotheksverbandes zu lesen:

Pressemitteilung des Deutschen Bibliotheksverbandes vom 18.10.2021

Der Deutsche Bibliotheksverband nimmt Stellung zur Kampagne „Fair Lesen“

Mit der Kampagne „Fair Lesen“, die am Wochenende gestartet wurde, unterstellen Autor*innen und Verleger*innen den Öffentlichen Bibliotheken, dass diese mit dem Verleih von E-Books den E-Buch-Markt zerstören und dadurch Kreativität sowie freie Meinungsäußerung massiv beeinträchtigen würden. Zugleich wird vor einer politischen Zwangslizensierung gewarnt, durch die E-Books „zum Nulltarif“ angeboten würden. Aus Sicht des Deutschen Bibliotheksverbandes e.V. (dbv) beruht der Appell der Autor*innen und Verleger*innen auf Falsch-und Fehlinformationen.

  • Für jedes E-Book, das eine Bibliothek verleihen möchte, muss sie eine Lizenz erwerben. Zum Schutz des Buchmarktes gilt wie bei gedruckten Büchern: „eine Kopie, ein Ausleiher“. Das stellt sicher, dass ein E-Book zeitgleich nur von einer einzigen Person gelesen werden kann. Alle anderen Nutzer*innen können sich auf eine Warteliste setzen lassen.
  • Bei einer üblichen Ausleihfrist von zwei bis drei Wochen kann ein E-Book daher höchstens 18- bis 26-mal im Jahr ausgeliehen werden.
  • Bibliotheken zahlen für die Lizenzen deutlich mehr als private Käufer*innen, da in den Lizenzen das Recht zum Verleih mitbezahlt wird.
  • Die Lizenzen, die Bibliotheken erwerben, sind zeitlich befristet, auch um die Abnutzung von Büchern zu simulieren.
  • Die Ausleihe von E-Books ist strikt begrenzt auf Bibliothekskund*innen mit einem Bibliotheksausweis, den sie nur in der Bibliothek ihrer eigenen Kommune erwerben können. Dies stellt sicher, dass die Nutzer*innen nur in ihrer jeweiligen Kommune E-Books leihen können.
  • 7,4 Mio. Menschen in Deutschland besitzen einen Leseausweis für eine Öffentliche Bibliothek. Das sind, da es einen Ausweis erst ab sechs Jahren gibt, ca. 10 % der Bevölkerung. Jährliche Ausleihen belaufen sich auf insgesamt ca. 340 Mio. Bücher und Medien aller Art (Quelle: Deutsche Bibliotheksstatistik). Kristin BäßlerLeitung Kommunikation / Pressesprecherinbaessler@bibliotheksverband.deT + 49 (0)30 644 98 99 25
  • 1,9 Mio. Menschen liehen sich in 2018 E-Books in Öffentlichen Bibliotheken aus. (Quelle: GfK-Studie zur Onleihe im Auftrag des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels e.V., 2019).
  • Über 3,6 Mio. Menschen, die laut den Zahlen des Börsenvereins im Jahr 2018 E-Books gekauft haben, stehen damit 1,9 Mio. Entleihende gegenüber. (Quelle: GfK-Studie zur Onleihe, 2019).
  • 43 % der Bevölkerung sind Buchkäufer*innen, der Umsatz der E-Book-Downloads am Publikumsmarkt stieg im letzten Jahr um 16,2 %. Der Umsatz bei E-Book Einzelkäufen ist von 204 Mio. auf 238 Mio. im Jahr 2020 gestiegen.
  • Die Zahl der kommerziellen Flatrate-Angebote für E-Books und Hörbücher verzeichnete mit 28,4 Prozent ebenfalls einen deutlichen Zuwachs (Quelle: Börsenverein des Deutschen Buchhandels, 08.07.2021)
  • Die Gfk-Studie zur Onleihe zeigt, dass Entleihende diejenigen sind, die am häufigsten E-Books kaufen. (Quelle: GfK-Studie zur Onleihe, 2019).

Bibliotheken, deren Kernaufgabe es ist, Lesefreude zu wecken und Lesekompetenz zu fördern, nutzen dafür zeitgemäße Wege, bei denen auch digitale Medien eingesetzt werden. Sie reagieren darauf, dass 16 % der 15-Jährigen in Deutschland nicht richtig lesen und schreiben können und 6,2 Mio. Erwachsene Probleme haben, Texte zu entschlüsseln. Bereits seit 2012 setzt sich der Deutsche Bibliotheksverband dafür ein, dass die Ausleihe von E-Books gesetzlich geregelt wird. Der Bundesrat hat kürzlich dazu einen entsprechenden Gesetzesvorschlag vorgelegt, den die Autor*innen vehement ablehnen. Aber nur auf dieser gesetzlichen Grundlage lassen sich überhaupt die notwendigen „angemessenenBedingungen“ für den E-Book Verleih zwischen Autor*innen, Verlagen und Bibliotheken verhandeln, denn das Bundeskartellamt hat kürzlich erneut bestätigt: Über Lizenzbedingungen für den digitalen Verleih dürfen keine Rahmenvereinbarungen zwischen dem Bibliotheksverband und dem Börsenverein ausgehandelt werden. Das Gesetz soll zum einen Bibliotheken ermöglichen, E-Book-Lizenzen auch für Neuerscheinungen käuflich zu erwerben; zum anderen die Autor*innen

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